|
Leuchtstofflampen und andere Entladungslampen enthalten - je nach Typ und Hersteller zwischen 0,003 und 1,5 Gramm Quecksilber.
Entsprechend den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist für diese Entladungslampen eine spezielle Entsorgung vorgeschrieben.
Entladungslampen sind Elektroaltgeräte nach ElektroG und unterliegen dadurch speziellen Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen.
Die LAREC® Lampen-Recycling GmbH, 1991 von erfahrenen Lampenprofis an einem traditionellen Standort der Lampenherstellung gegründet, gewährleistet eine hochwertige und umweltverträgliche Rückführung der Inhaltsstoffe in die Produktion neuer Leuchtstofflampen.
|